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Daniel Linster

2003Erstzulassung als Rechtsanwalt
2018Fachanwalt für Verkehrsrecht

Herr Rechtsanwalt Daniel Linster ist auf dem Gebiet des Verkehrsrechts und hier insbesondere auf dem Gebiet der Unfallschadenregulierung tätig. Er berät und vertritt zudem bei Problemstellungen, die im Zusammenhang mit dem Autokauf und dem KFZ-Leasing auftreten. Herr Linster wickelt alle Arten von Personenschäden ab, betreut in Bußgeldangelegenheiten ebenso wie im Verkehrsstrafrecht, im Verkehrsverwaltungsrecht und im Versicherungsrecht. Seit März 2018 ist Herr Linster berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ zu führen.

Daneben beschäftigt sich Herr Linster mit allen Fragestellungen auf dem Gebiet des Sozialrechts. Dabei werden insbesondere Verfahren bezüglich der Beantragung und gerichtlichen Durchsetzung von Erwerbsunfähigkeitsrenten und der Feststellung des Grades der Behinderung geführt.

Einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Linster bildet das allgemeine Zivilrecht.