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Dr. Oliver Freiburg

2013erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltskurs Handels- Gesellschaftsrecht (§§ 4, 4a FAO)
2013Vertragsanwalt des ADAC
2010Inhaber der Kanzlei Legal in Nachfolge von Rechtsanwalt Bernd A. Legal
2010Fachanwalt für Verkehrsrecht
2002Fachanwalt für Arbeitsrecht
1998Promotion
1998Erstzulassung

Nach dem Ersten und Zweiten Juristischen Staatsexamen sowie dem Studium der Philosophie in Köln und Göttingen war Herr Dr. Oliver Freiburg von 1994 bis 1998 wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl I für Öffentliches Recht bei Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Schmitt Glaeser in Bayreuth. Nach Abschluss seiner Doktorarbeit wechselte er in die Anwaltskanzlei von Bernd A. Legal in Lichtenfels. Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Dr. Oliver Freiburg liegt vor allem im Arbeitsrecht. Seit 2003 ist er berechtigt, den Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht" zu führen. Herr Dr. Oliver Freiburg ist zudem seit 2010 berechtigt, den Titel "Fachanwalt für Verkehrsrecht" zu führen. Im Jahr 2013 hat er zusätzlich, um seine Kenntnissse auf diesem Gebiet zu vertiefen, den Fachanwaltskurs für Handels- und Gesellschaftsrecht besucht.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist Herr Dr. Freiburg seit vielen Jahren mit großem Engagement tätig. Seit Beginn seiner Tätigkeit im Jahre 1998 hat er tausende arbeitsgerichtliche Verfahren geführt. Er geht bei Arbeitsgerichten ein und aus, aber auch bei Landesarbeitsgerichten. Auch Interessenausgleiche und Sozialpläne verhandelt Herr Dr. Freiburg, eine Tätigkeit, die erhebliche zusätzliche theoretische, inbesondere auch praktische Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erfordert. So tragen Interessenausgleiche und Sozialpläne einiger namhafter mittelständischer Unternehmen in der Region die Unterschrift der von Herrn Dr. Freiburg zum Teil in sehr intensiven Verhandlungen vom Anfang bis zum Ende vertretenden Betriebsräte. Eine besondere Leidenschaft von Herrn Dr. Freiburg im Arbeitsrecht sind Kündigungsschutzprozesse für leitende Angestellte. Hier kann er auf zum Teil sehr erfolgreich geführte Verfahren mit hohen Abfindungen jenseits der 250.000-Euro-Marke zurückblicken, auch z.B. ein Verfahren, in dem nach jahrelangem Streit die Betriebsleitung entlassen und durch den klagenden Arbeitnehmer ersetzt wurde. Herr Dr. Oliver Freiburg hat sich tief in die Besonderheiten derartiger Verfahren und auch Vergleiche, die weit aufwändiger sind als sog. normale arbeitsgerichtliche Vergleiche, eingearbeitet, wobei er auch der rentenversicherungsrechtliche und der steuerlichen Seite solcher Vergleiche bei älteren Arbeitnehmern erhöhte Aufmerksamkeit widmet. Aufgrund der besonderen Nähe leitender Arbeitnehmer zu Geschäftsführern und Vorständen, auch, weil Herr Dr. Freiburg dann immer häufiger auch Geschäftsführer und Vorstände vertrat, absolvierte er 2013 den Fachanwaltslehrgang für Handels- und Gesellschaftsrecht, mit Erfolg: Er bestand alle Klausuren. Den Fachanwaltstitel beantragte er jedoch nicht. Seitdem vertritt er auch immer häufiger Geschäftsführer und Vorstände. Er bildet sich deshalb regelmäßig im Handels- und Gesellschaftsrecht fort. Als Vertreter mittelständischer Unternehmen hat Herr Dr. Oliver Freiburg schon etliche Kündigungswellen vorbereitet und durchgesetzt, wobei es ihm wiederholt gelang, dass kein einziger Arbeitnehmer dagegen klagte, weil er ausgewogene und so auch akzeptable Abwicklungsverträge entwarf.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht führt Herr Dr. Freiburg Straf-, Bußgeld-, Führerschein- und Schadensersatzverfahren. Seit 2012 ist er ADAC-Vertragsanwalt für den Bezirk des Amtsgerichts Lichtenfels, seit 2018 stellvertrendes Ehrenratsmitglied beim ADAC Nordbayern. Von 2012 bis 2018 führte er den ADAC-Ortsclub in Lichtenfels als Erster Vorsitzender. Herr Dr. Freiburg nimmt seit 2008 ständig am Deutschen Verkehrsgerichtstag teil. In vielen Bußgeld- und Strafverfahren mit verkehsrechtlicher Prägung hat er seine Mandanten erolgreich vertreten, aber auch große verkehrsrechtliche Schadensersatzprozesse geführt. Besonders gerne führt er Straf- und Bußgeldverfahren, in denen es um die Fahrerlaubnis geht. Dort kämpft er engagiert gegen Fahrverbote und Fahrerlaubnisentzüge.

Herr Dr. Oliver Freiburg ist ein Verfechter der Idee des lebenslangen Lernens. Fortbildung ist ein zentraler Baustein seines beruflichen und privaten Werdegangs. Nur, wer sich ständig fortbildet, so meint er, ist ein optimaler Vertreter vor Gericht und bleibt geistig wach. So macht es manchmal auch Sinn, sich während eines Verfahrens zu dem Thema dieses Verfahrens (nochmals) speziell fortzubilden. Der gut fortgebildete Anwalt ist in gerichtlichen Verfahren kein Passagier, sondern Handelnder. Er führt seinen Mandanten und ist in der Lage, das Gericht zu korrigieren. Ein besonderes Faible hat Herr Dr. Oliver Freiburg seit 2015 für die Aussage- und Verhandlungspsychologie entwickelt, die seiner Auffassung nach sowohl im Arbeitsrecht als auch im Verkehrsrecht von substanzieller Bedeutung sind. Es geht nämlich nicht nur darum, bestmögliche theoretische Kenntnisse zu erwerben und zu erhalten, sondern auch darum, wahrnehmungs- und gehirngerecht zu verhandeln. Wer glaubt, allein mit einem guten Argument oder einem Rechtsprechungszitat vor Gericht Erfolg haben zu können, der unterschätzt nach Auffassung von Herrn Dr. Freiburg erheblich die neurologoschen und psychologischen Aspekte der außergerichtlichen oder gerichtlichen Kommunikation. Diesem Feld wandte sich Herr Dr. Freiburg zu, weil er in jahrelanger fachanwaltlicher Tätigkeit merkte, dass es oft nicht reicht, einen Fall rechtlich zu durchdringen, sondern zusätzlich erforderlich ist, mit den eigenen Argumenten von den Beteiligten wahrgenommen zu werden, diese selbst richtig wahrzunehmen und einschätzen zu können, welchen Wahrheitsgehalt Aussagen haben.