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Werner Föhrkolb

seit 1982tätig bei „Legal Rechtsanwälte“
1980Erstzulassung

 

Herr Rechtsanwalt Werner Föhrkolb ist seit 1982 bei Legal Rechtsanwälten beschäftigt.

Ein Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Bereich des Allgemeinen Zivilrechts und hier vor allem im Bereich des Mietrechts. Dabei macht die Wohnraummiete den Großteil der mietrechtlichen Streitigkeiten aus. Das Mietrecht ist ebenso wie das Wohnungseigentumsrecht vom Verfahrensrecht überlagert, insbesondere von zumeist schwerverständlichen Fristenregelungen. Gerade im Mietrecht empfiehlt es sich deshalb, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

Herr Föhrkolb kann auch im Versicherungsvertragsrecht sowie im Sozialrecht auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen.

Das Versicherungsvertragsrecht behandelt die Rechte von Versicherern und Versicherungsnehmern. Gerade bei der Rückabwicklung von Versicherungsverträgen, sehr häufig aber auch bei der Erfüllung derselben besteht ein hoher Beratungsbedarf.

Herr Föhrkolb berät und vertritt auch in sozialrechtlichen Fragestellungen. Das Sozialrecht ist nahezu unübersehbar. Es ist – abstrakt umschrieben - das Recht, das der sozialen Gerechtigkeit und der sozialen Sicherheit dient. Diese Ziele werden durch die Gewährung von Öffentlichen Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen erreicht. Das Sozialrecht regelt beispielsweise die Gewährung von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Behinderten– und Erwerbsunfähigkeitsrente, Krankengeld, Sozialhilfe und Waisenrente.

Auch Herr Föhrkolb widmet sich seit vielen Jahren dem Verkehrsrecht. Er bearbeitet es in zivilrechtlicher, in strafrechtlicher und in ordnungswidrigkeitenrechtlicher Hinsicht.